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   VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539   

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VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539 (https://dejure.org/2012,29090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2012 - 14 C 11.2539 (https://dejure.org/2012,29090)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 14 C 11.2539 (https://dejure.org/2012,29090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe nach Erledigungserklärung; Entscheidungsreife des Antrags auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 3 O 27/03

    Prozesskostenhilfe, Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache, Klagerücknahme,

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
    Nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der ersten Instanz sei eine Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt", danach komme eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr in Betracht (OVG SH vom 28.10.2003 Az. 3 O 27/03 RdNr. 4; im Ergebnis ebenso: OVG NRW vom 23.6.2008 Az. 14 E 318/08 und OVG Hamburg vom 32.11.2001 Az. 4 Bf 171/01 RdNr. 4).
  • OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98

    Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
    Demgegenüber hält das OVG Berlin (vom 5.3.1998 Az. 8 M 9.98 RdNrn. 4 - 6) eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe dann ausnahmsweise für möglich, wenn das Gericht über einen entscheidungsreifen Antrag nicht in angemessener Zeit entschieden habe oder Billigkeitsgründe dies erforderten.
  • OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 E 27/04

    Prozesskostenhilfe, Klagerücknahme

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
    Das OVG Sachsen (vom 16.3.2004 Az. 5 E 27/04 Leitsatz und RdNr. 2) erlaubt auch bei einer Klagerücknahme die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, wenn der Kläger zuvor das Gericht nochmals "nachdrücklich um eine Entscheidung über seinen Prozesskostenhilfeantrag bittet".
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 3 O 2/11

    PKH nach Erledigungserklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
    In diesem Sinn hat auch das OVG Schleswig-Holstein entschieden (vom 24.3.2011 Az. 3 O 2/11 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2008 - 14 E 318/08

    Kriterien für einen Ausschluss einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
    Nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der ersten Instanz sei eine Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt", danach komme eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr in Betracht (OVG SH vom 28.10.2003 Az. 3 O 27/03 RdNr. 4; im Ergebnis ebenso: OVG NRW vom 23.6.2008 Az. 14 E 318/08 und OVG Hamburg vom 32.11.2001 Az. 4 Bf 171/01 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 15.09.2009 - 11 C 08.442

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
    Die nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe hält auch eine weitere Entscheidung des BayVGH vom 15.9.2009 (Az. 11 C 08.442 RdNr. 1) in Fällen der vorgenannten Art grundsätzlich für möglich.
  • OVG Hamburg, 23.11.2001 - 4 Bf 171/01
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2012 - 14 C 11.2539
    Nur bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in der ersten Instanz sei eine Rechtsverfolgung noch "beabsichtigt", danach komme eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr in Betracht (OVG SH vom 28.10.2003 Az. 3 O 27/03 RdNr. 4; im Ergebnis ebenso: OVG NRW vom 23.6.2008 Az. 14 E 318/08 und OVG Hamburg vom 32.11.2001 Az. 4 Bf 171/01 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 12 C 13.1519

    Streitigkeiten über die Registrierung für den Bezug öffentlich geförderten

    Von dem Grundsatz, nach einer Klagerücknahme rückwirkend keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, macht die Rechtsprechung aus Billigkeitsgründen für diejenigen Fallgestaltungen eine Ausnahme, in denen der Kläger seinerseits alles Erforderliche getan hat, dem Verwaltungsgericht die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu ermöglichen, das Gericht aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen, nicht zeitnah über den Prozesskostenhilfeantrag entscheiden hat, und der Kläger aufgrund einer Veränderung der prozessualen Situation seinerseits das Verfahren für erledigt erklärt oder die Klage zurücknimmt (so BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 14 C 11.2539 - juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 27.06.2013 - 12 C 13.939

    Vorliegen einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.d.

    Von dem Grundsatz, nach einer Klagerücknahme rückwirkend keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, macht die Rechtsprechung aus Billigkeitsgründen für diejenigen Fallgestaltungen eine Ausnahme, in denen der Kläger seinerseits alles Erforderliche getan hat, dem Verwaltungsgericht die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu ermöglichen, das Gericht aus Gründen, die allein in seiner Sphäre liegen, nicht zeitnah über den Prozesskostenhilfeantrag entscheiden hat, und der Kläger aufgrund einer Veränderung der prozessualen Situation seinerseits das Verfahren für erledigt erklärt oder die Klage zurücknimmt (so neben den unter Ziffer 1 angeführten Entscheidungen auch der von der Klägerin in Bezug genommene Beschluss BayVGH, B.v. 7.2.2012 - 14 C 11.2539 - [...] Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 11.06.2012 - 12 C 12.1042

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Beschwerde gegen Versagung

    Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzung in solchen Fällen Prozesskostenhilfe in der Sache rückwirkend bewilligt werden kann, ist zum Teil umstritten (ausführlich zum Streitstand BayVGH vom 7.2.2012 Az. 14 C 11.2539).
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